Diese Krankenkassen erstatten GeloMyrtol® forte
Alle Krankenkassen im Überblick
- 100 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- Gesundheitskonto
- 200 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung mit der Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren
12 - 17 Jahre mit HZV-Vertrag
- keine Budgetgrenze für alle OTC's gemäß Anlage III Arzneimittelrichtlinie (Kindererstattung)
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung auf Kassenrezept
12 bis 14 Jahre
- 25 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische, anthroposofische Arzneimittel
- nur über ärztliche Verordnung mit der Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren
- 50 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- Arzt auf Privatrezept
- 500 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- 20 % Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 12 - 17 Jahre
- keine Budgetgrenze für alle OTC's gemäß Anlage III Arzneimittelrichtlinie (Kindererstattung)
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung auf Kassenrezept
- 25 EUR / Jahr für pflanzliche und anthroposophische Arzneimittel
- 20 % Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 40 EUR / Jahr für alle OTC's gemäß Anlage III Arzneimittelrichtlinie
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 120 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 150 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
Schwangere:
- 200 EUR / je Schwangerschaft für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
Schwangere:
- 300 EUR / je Schwangerschaft für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 100 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 100 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- 20 % Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 150 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- 25 % Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 100 EUR / Jahr
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
Schwangere:
Storchenkonto:
- 600 EUR / je Schwangerschaft
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 80 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 50 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 125 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- Unter Abzug der Zuzahlung von 5,00 EUR bis max. 10,00 EUR.
- nur über ärztliche Verordnung
- 100 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 100 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- 20 % Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 50 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- 20 % Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
-
Kinder 12 - 17 Jahre mit Teilnahme am Gesundheitsprogramm "BKK Starke Kids":
- 100 EUR / Jahr für alle OTC's gemäß Anlage III Arzneimittelrichtlinie (Kindererstattung)
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
-
Erwachsene:
- 100 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 100 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 100 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische (in den Indikationsfeldern Neurodermitis, Asthma Bronchiale, Krebserkrankungen) Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 100 EUR / Jahr
- 20 % Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 80 EUR / Jahr für alle OTC Produkte
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
Schwangere:
- 300 EUR / je Schwangerschaft für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel, welche im Zusammenhang mit der Schwangerschaft indikationsbezogen sind
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 120 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 120 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- Gesundheitskonto
- 400 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- 15 % Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 100 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 100 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- Gesundheitskonto
- 400 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- 15 % Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 100 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sowie für versicherte Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (mit Entwicklungsstörungen):
- 50 EUR / Jahr
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 100 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 100 EUR / Jahr
- keine Zuzahlung
- Nachweis Gesundheitsuntersuchungen
oder
- 100 EUR / Jahr
- keine Zuzahlung
- Nachweis Gesundheitsuntersuchungen
- nur über Heilpraktikerverordnung
Erwachsene:
- 130 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
Schwangere:
- 300 EUR / Schwangerschaft für alle OTC's
- keine Zuzahlung
- nur über frauenärztliche Verordnung
- 100 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
Schwangere:
- 300 EUR / Schwangerschaft für alle OTC's
- keine Zuzahlung
- nur über frauenärztliche Verordnung
- 50 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 100 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 100 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- unter Abzug der Zuzahlung von 5 EUR bis max. 10 EUR
- nur über ärztliche Verordnung
- 100 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 100 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung mit der Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren
- 120 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 100 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- 30 % Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 100 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- 30 % Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
Kinder 12 - 17 Jahre:
- 80 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 100 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
Kinder 12 - 17 Jahre und Teilnehmer am IV-Vertrag IKK-KIDS
- keine Budgetgrenze für alle OTC's gemäß Anlage III Arzneimittelrichtlinie (Kindererstattung)
- keine Zuzahlung
- Verordnung durch Kinder- oder Hausarzt
- Privatrezept muss bei einer IKK-Kids-Vertrag teilnehmenden Apotheke eingereicht werden
IKK BB-Naturheilkonto
- 150 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- 20 % Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung mit der Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilkunde oder über Heilpraktikerverordnung mit Berufserlaubnis und Mitgliedschaft in einem Berufs- oder Fachverband
- bis max. 50 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 100 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 30 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- über ein Bonusprogramm bis max. 180 EUR Wertgutschrift für OTC/Naturarzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung (grünes Rezept)
- 12 - 17 Jahre
- 100 EUR/ Jahr
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- über ein Bonusprogramm 75 EUR bis max. 150 EUR für pflanzliche und homöopathische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- 30 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 50 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 100 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 100 EUR/ Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- 100 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
- Gesundheitskonto
- 400 EUR / Jahr für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
- 25 % Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
- 200 EUR / Jahr
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
Schwangerschaftskonto
- 500 EUR / je Schwangerschaft
- keine Zuzahlung
- nur über ärztliche Verordnung
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* Die Liste ist eine Darstellung des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) basierend auf Auswertungen der Heel GmbH und den Satzungen der Krankenkassen. Die Inhalte der Tabelle wurden aus den jeweiligen Satzungen der Krankenkassen sorgfältig zusammengestellt und verkürzt wiedergegeben. Maßgeblich bleiben selbstverständlich die jeweiligen Inhalte der Satzungen der Krankenkassen, die auch Änderungen unterliegen können. Demnach können wir leider keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der in der Tabelle bereitgestellten Informationen übernehmen. Haftungsansprüche gegen uns, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen sofern unsererseits kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Stand: 05.06.2023